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Mitwirkungsgremien

 

Klassenpflegschaften – das Fundament der Mitbestimmung

Zu den Klassenpflegschaftssitzungen wird mindestens einmal im Schuljahr eingeladen. Hier erhalten sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel. Alle Erziehungsberechtigten einer jeden Klasse erhalten hierzu eine schriftliche Einladung.

Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Diese Vorsitzenden nehmen auch mit beratender Stimme bei eventuell einzuberufenden Klassenkonferenzen teil, sind automatisch Mitglieder der Schulpflegschaft und vertreten dort die Interessen der Eltern.

 

Schulpflegschaft – die Vertretung aller Eltern

Die Schulpflegschaft ist das Gremium der Eltern und setzt sich aus den Vorsitzenden und/oder den Vertretern aus den Klassenpflegschaften zusammen. Stimmberechtigt ist jeweils ein Vertreter aus jeder Klasse. Ein Mitglied aus den Reihen der Klassenpflegschaftsvorsitzenden wird für den Vorsitz der Schulpflegschaft gewählt (und eine Vertretung). Neben dem Vorsitz werden weitere Mitglieder für die Teilnahme an der Schulkonferenz gewählt. In der Schulpflegschaft werden Themen diskutiert und Anträge gestellt, über die dann in der Schulkonferenz abgestimmt wird.

Im Schuljahr 2023/24 ist Herr Pablos Medina zum Schulpflegschaftsvorsitzenden gewählt worden und Frau Röckinghausen zur Stellvertreterin.

 

Schulkonferenz – Schule machen

Die Schulkonferenz ist das höchste Mitwirkungsgremium der Schule, die zu gleichen Teilen aus Eltern- und Lehrervertretern besteht. Den Vorsitz hat die Schulleitung inne aber verfügt nicht über ein Stimmrecht. Lediglich bei Abstimmungen, bei denen eine Stimmengleichheit vorliegt, gibt das Votum der Schulleiterin / des Schulleiters den Ausschlag. Die Schulkonferenz befasst sich u.a. mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule; es wird u.a. entschieden über die Verteilung der beweglichen Ferientage, Anschaffung von Lehrwerken, Genehmigung von Projekten und Vorhaben aber auch an der inhaltlichen Fortschreibung und Ausgestaltung des Schulprogramms.

 

Für weitere Informationen liegt im Sekretariat „Das ABC der Elternmitwirkung“ vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vor (und wird zur 1. Sitzung der Schulpflegschaft an alle Teilnehmer verteilt)

 

 

 

Hier finden Sie eine Übersicht über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden, welche somit die  Schulpflegschaft bilden. 
Hier ist die Übersicht über die Mitglieder der Schulkonferenz